Mit der Klasse BE ist der Inhaber berechtigt Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) mit bis zu 3,5t mit seinem Klasse B Fahrzeug (auch 3,5t zGm) zu bewegen.
Die Strassenverkehrszulassungordnung muss natürlich beachtet werden, d.h. es muss berücksichtigt werden wieviel Gewicht das Zugfahrzeug überhaupt ziehen darf, unabhängig von der Fahrerlaubnis.
Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse "BE" ist KEINE theoretische Ausbildung notwendig. Jedoch muss eine kurze praktische Ausbildung durchlaufen werden.
Diese beinhaltet auch 5 besonderer Ausbildungfahrten.
3x Landstrasse
1x Autobahn
1x Dämmerungs- und Beleuchtungsfahrt
Ausserdem muss erlernt werden wie man den Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbindet und auch wieder von selbigem trennt.
Weiter muss man den Anhänger rückwärts links um eine Ecke fahren können.
Keine Angst vor der Grundfahraufgabe. In den meisten Fällen ist nach kurzer Anleitung problemlos Möglich diese Aufgabe zu meistern.
In der Regel ist nach Antragsstellung und Prüferlaubnis für den TÜV, die Ausbildung in ca. 1 - 2 Wochen erledigt.
Die Führerscheinklasse "BE" kann bereits auch mit 17 Jahren erworben und gefahren werden. Natürlich müssen dann auch IMMER die Begleiter dabei sein.
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